Informationen gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetz
Seit dem 1. Januar 2006 unterstehen die Versicherungsbroker einer staatlichen Aufsicht. Sie gründet auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und enthält unter anderem genau definierte Informationspflichten. Das vorliegende Dokument enthält die gem. VAG 45 zu deklarierenden Informationen.
Wir bieten Versicherungslösungen von den folgenden Anbietern an:
1. Sach- und Vermögensversicherungen
Feuer- und andere Sachschäden, Kraftfahrzeug-, Haftpflicht-, Kredit-, Kautions-, See- und Transportversicherung, touristische Beistandsleistung ohne Rechtsschutz
- Abraxas | Lloyds | Allianz | Axa | Baloise | Emmental-Versicherung | Europäische Reiseversicherung | Generali | Helvetia Nationale Suisse | PAX | Die Mobiliar | Vaudoise | Zurich | Mannheimer | Chubb | Chartis AIG
2. Lebensversicherungen / Kollektivlebensversicherung
Anteilgebundene Lebensversicherung, sonstige Lebensversicherung.
- Swiss Life | Allianz | Axa | Baloise | Generali | Helvetia | Pensionskasse pro | PAX | Vaudoise | Zurich | Groupe Mutuel | Sympany
3. Personenversicherung
Unfall- und Krankenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherungen, Krankentaggeld, Einzelunfall,
Obligatorische Krankenversicherung, Zusatzversicherungen VVG.
- Allianz | Axa | Baloise |Generali | Helvetia | Vaudoise | Zurich | Groupe Mutuel | Vaudoise | Zurich | CSS | Concordia | Sympany | Swica | Helsana | Visana | Innova
4. Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen
- Axa Arag | Allianz CAP | Fortuna | DAS | Orion | Protekta
5. Spezialversicherungen
Reiseversicherungen, Tierversicherungen, Kunstversicherungen
- Axa art | Allianz | nationale suisse | Epona
A. Identität und Finma Registereintrag
Die Firma ibroke swiss bernauer & nava ist ein neutraler und unabhängiger Versicherungsbroker. Das Haupttätigkeitsgebiet umfasst die Versicherungstreuhand, sämtliche Bereiche rund um Immobilien und Vermittlungstätigkeit für Fachleute aus dem Versicherungs- und Finanzbereich. Wir sind im Register des Bundesamtes für Privatversicherungen FINMA (www.vermittleraufsicht.ch) eingetragen.
B. Haftung und Beratungsfehler
Es ist unser klares und erklärtes Ziel, dass die Informationen und Auskünfte richtig sind. Ferner sind bestrebt, dass keine Beratungsfehler entstehen. Sollte dennoch eine falsche Aussage oder ein Fehler erfolgen, werden wir uns umgehend bemühen, die Sache zu berichtigen und aufzuklären. Nötigenfalls kann auch diejenige Gesellschaft, welche das Produkt anbietet oder fehlerhafte Informationen liefert, haftbar gemacht werden. Die Firma ibroke bernauer & nava hat eine entsprechende Berufshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen.
C. Datenschutz und Aufbewahrungspflicht
Sämtliche Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsabwicklung ergeben, werden der betreffenden Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Die Versicherungsgesellschaft verwendet diese Daten insbesondere für die Bestimmung der Prämie, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch und elektronisch aufbewahrt. Die Versicherungsgesellschaft kann im erforderlichen Umfang Daten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer, sowie an in- und ausländische Gesellschaften ihrer Gruppe zur Bearbeitung weiterleiten. Ferner kann die Versicherungsgesellschaft bei Amtsstellen und weiteren sachdienliche Auskünfte, zum Beispiel über den Schadenverlauf oder im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Vertragsabwicklung oder einem allfälligen Versicherungsfall einholen. Bei Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen können zudem die behandelten Ärzte, Spitäler und sonstige Drittpersonen der Versicherungsgesellschaft oder ihrem medizinischen Dienst alle in Zusammenhang mit dem Versicherungsantrag und der Vertragsabwicklung erforderlichen Auskünfte erteilen. Diese Personen sind zu diesem Zweck ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben das Recht, bei der Versicherungsgesellschaft über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehene Auskunft zu verlangen.