UNFALL & KRANKHEIT

Obligatorische Unfallversicherung (SUVA, UVG)

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gilt für Unfallversicherungen bei privaten Versicherungsgesellschaften und bei der SUVA

Die Prämien für Berufsunfälle und -krankheiten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtberufsunfälle müssen grundsätzlich die Arbeitnehmer tragen. Der Arbeitgeber bezahlt den gesamten Prämienbetrag und zieht den Anteil des Angestellten von dessen Lohn ab. 

Die UVG-Versicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert) und kann die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einer Prämienreduktion bis zu 10%. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung nach KVG tritt dann wieder in Kraft, die Prämie steigt. 

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der SUVA gegen Unfall versichert. 

Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG. Die UVG-Versicherten müssen sich nämlich weder mit einer Franchise, noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Renten oder Entschädigungen vor. 

          
Zusatzversicherung zum UVG

Mit einer UVG-Zusatzversicherung können Sie die obligatorisch versicherten Leistungen gemäss UVG gezielt ausbauen. Die Leistungen sind frei wählbar und können so auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens (z. B. Personalreglement) und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt werden. Diese erhalten dadurch eine höhere soziale und finanzielle Sicherheit.

             

Einige Vorteile einer UVG-Zusatzversicherung:

  • Kosten für die Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals
  • Unbeschränkte Deckung bei Spitalaufenthalten im Ausland
  • Kapitalleistungen im Todes- oder Invaliditätsfall um allfälligen Sofortbedarf zu decken (Haus-/Wohnungsumbau, Finanzierung der Ausbildung von Kindern)

Versicherung der Lohnanteile über dem UVG-Lohnmaximum von zurzeit 
CHF 126 000.-.

             
Kollektiv Krankenlohnausfall

Mit einer Krankentaggeldversicherung profitieren Sie als Arbeitgeber von kalkulierbaren Kosten bei Lohnausfallrisiken. Ihre Mitarbeitenden wissen, dass der Einkommensausfall infolge Krankheit optimal gedeckt ist. Nebst den bekannten Standardprodukten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sogenannte alternative Versicherungslösungen abzuschliessen.

            
Auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Versicherungslösungen

  • Der Deckungsumfang ist individuell wählbar: Leistungshöhe von 1 - 100 % des AHV-Lohnes.
  • Sie können Wartefristen zwischen 0 und 365 Tagen wählen. Ein Aufschub des Leistungsbeginns reduziert die Prämie entsprechend.
  • Pro Person kann ein Jahreslohn bis CHF 250 000.- versichert werden. Höhere Summen sind auf besondere Vereinbarung möglich.
  • Die individuelle Risikobeurteilung ermöglicht es, risikogerechte und marktkonforme Prämien zu kalkulieren.
  • Die Leistungen der Krankentaggeldversicherung werden mit denjenigen des BVG koordiniert und garantieren somit eine lückenlose Lohnfortzahlung bis zum Beginn einer Invalidenrente gemäss BVG.
  • Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden berücksichtigt.

Auf Wunsch kann der Überschuss eingeschlossen werden

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Unfall & Krankheit

Diese Versicherungen sind laut Gesetz obligatorisch, können aber vom Spezialisten optimiert und auf Ihre Firma zugeschnitten werden.

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