BERUFLICHE VORSORGE

Suchen Sie eine sichere, einfache, transparente Vorsorgelösung, die zu Ihrem Unternehmen passt? Ist Ihr Unternehmen klein, mittelgross oder gross? Wir bieten Ihnen je nach Grösse Ihrer Firma und abgestimmt auf Ihre Bedürfnissen überzeugende Lösungen für die berufliche Vorsorge: vom Anschluss an eine Sammelstiftung für kleine und mittlere Betriebe bis zur individuellen Beratung und Unterstützung für firmeneigene Pensionskassen. Wir wissen, wie kompliziert die Materie sein kann, deshalb machen wir Kompliziertes für Sie einfach.

Grundsatz & Versicherungspflicht

Arbeitnehmende sind obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Unfallversicherung (UVG) unterstellt. Selbständig erwerbende können sich freiwillig versichern. Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen die Einhaltung des Versicherungsobligatoriums. Im Übrigen sind für die Durchführung die jeweiligen Versicherungsorgane (Pensionskassen, Unfallversicherer) zuständig.

        
Vollversicherungsmodell

Punkto Sicherheit sticht die Vollversicherungslösung weit oben aus. Die Versicherungsgesellschaften sind hier gesetzlich gezwungen, die BVG-Altersguthaben ihrer Versicherten jährlich mindestens mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz zu verzinsen – unabhängig davon, ob die Versicherer selbst eine entsprechende Rendite auf die von ihnen am Kapitalmarkt investierten Altersguthaben erzielt haben. Eine Unterdeckung ist nicht möglich; die Versicherer müssen die Vorsorgeleistung stets zu 100 Prozent garantieren. Unternehmen gehen mit einer Vollversicherungslösung kein Risiko ein und können sich voll auf die Entwicklung ihres eigenen Geschäfts kümmern.

            
Teilautonome Lösungen

Bei teilautonomen BVG-Lösungen wird das Risiko von Todesfall und Invalidität an eine Versicherungsgesellschaft übertragen. Das Anlagerisiko trägt man als teilautonome Stiftung selbst und die Altersguthaben der Versicherten werden am Kapitalmarkt direkt angelegt. Die Anlagestrategie wird vom Stiftungsrat festgelegt. Ist die Strategie erfolgreich und wird auf dem Kapital eine ansehnliche Rendite erzielt, profitieren auch die Versicherten. Geht die Strategie dagegen nicht auf und verzeichnet die Pensionskasse in schlechten Wirtschaftsjahren einen Verlust auf dem investierten Kapital ihrer Versicherten, so muss sie die Altersguthaben im Rahmen des BVG-Obligatoriums dennoch mit dem gesetzlichen Mindestzins verzinsen. Dadurch kann die Pensionskasse in Unterdeckung geraten. Das heisst, dass die Pensionskasse nicht in der Lage wäre, alle ihre aktuellen und künftigen Verpflichtungen zu erfüllen. In solchen Fällen erlaubt das Gesetz die Erhebung von Sanierungsmassnahmen (z.B. Erhebung von zusätzlichen Beiträgen oder Minderverzinsung) von den angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten – solange, bis der Deckungsgrad wieder bei 100% liegt.

               
Autonome Kassen

Vor allem Grossunternehmen führen oftmals eine eigene, autonome Pensionskasse. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens entscheidet dann der Stiftungsrat über die Leistungen, die Beiträge und die Anlagestrategie der Pensionskasse. Die Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens trägt also das Todesfall- und Invaliditätsrisiko ihrer Mitglieder selbst. Sie muss Hinterbliebene absichern und ist für die Anlagestrategie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verantwortlich. Wie bei der Vollversicherung und den teilautonomen Lösungen muss die Pensionskasse auf das BVG-Kapital den Mindestzinssatz von derzeit 1,75 Prozent entrichten (Stand 2014) und die Renten gemäss den gültigen Umwandlungssätzen ausschütten. Das Risiko einer autonomen Kasse tragen also das Unternehmen und dessen Mitarbeitende selbst.

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