FINMA Registereintrag
Kurzinformation über die Gesetzeslage
Gemäss Art. 40 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG; SR 961.01) werden unter Versicherungsvermittlern alle Personen verstanden, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.
Seit dem 1. Januar 2006 muss jeder Vermittler von Versicherungen die Informationspflichten erfüllen, sobald er mit neuen Kunden Kontakt aufnimmt (Art. 45 VAG). Bei einem bestehenden Kundenportfolio muss nicht nachinformiert werden. Es reicht, wenn der bestehende Kunde beim nächsten physischen Kontakt oder bei der nächsten Offert Stellung informiert wird.
Der Inhaber und sämtliche Mittarbeiter der Firma Versicherunsmakler Thomas Wüthrich GmbH verfügen über die obligatorische Registrierung der FINMA sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.
Die folgenden Personen sind wie folgt registriert:
Thomas Wüthrich 28112