Lösungen bei Unfall und Krankheit

Was auch geschieht – wir sichern Sie ab.

Unfälle oder Krankheiten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir sorgen dafür, dass Sie für den Fall der Fälle abgesichert sind. Wir bieten Ihnen eine breite Palette von Versicherungslösungen, die entsprechend Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden können.

    
Einzelunfallversicherung 

Die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Unfalldeckung

Die Einzelunfallversicherung deckt Heilungskosten, Lohnausfall bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sowie dauernder Invalidität und bietet finanziellen Schutz im Todesfall – alles individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Weltweite Deckung
  • Verzicht auf Kürzung der Leistungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnissen
  • Auszahlung von Todesfall- und Invaliditätssummen unabhängig von der Leistung anderer Versicherer
  • Drei frei wählbare Leistungsvarianten bei Invalidität: Auszahlung bis zu 500% der Versicherungssumme
  • Bedarfsgerechte Absicherung für Hinterbliebene
  • Wählbare Wartefristen und Leistungsdauern für kurzfristige Erwerbsunfähigkeit


Einzelunfallversicherung für Kinder

...so viel Sicherheit braucht ein Kind

Die Einzelunfallversicherung für Kinder leistet finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Invalidität und bietet finanziellen Schutz im Todesfall –, alles individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zwei frei wählbare Leistungsvarianten bei Invalidität: Auszahlung bis zu 500% der Versicherungssumme
  • Behindertengerechter Haus- oder Wohnungsumbau
  • Finanzielle Hilfe bei der Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Entschädigung eines notwendigen Pflege- und Betreuungsbedarfes
  • Finanzierung einer beruflichen Ausbildung / Sonderschulung für Kinder
  • Einfacher Abschluss: Keine Beantwortung von allgemeinen Fragen und Gesundheitsfragen bis zum 15. Lebensjahr

    
Einzelkrankenversicherungen

Krankheiten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir sorgen dafür, dass Sie für den Fall der Fälle abgesichert sind.

Taggeldversicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Finanzielle Absicherung für einen Lohnausfall infolge kurzfristiger Erwerbsunfähigkeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Entschädigung bereits bei einer Erwerbsunfähigkeit ab 25%
  • Volles Taggeld ab einer Erwerbsunfähigkeit von 66,66%
  • Verlängerung der Leistungsdauer bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit

    
Spitaltaggeldversicherung

Ergänzung zu Ihrer Spitalkostenversicherung bei Spital- und Kuraufenthalten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Spitaltaggeld für zusätzliche private Auslagen ab dem 1. Tag ohne zeitliche Begrenzung
  • Kosten für Hauspflegepersonal bis zu 50% des versicherten Spitaltaggeldes, sofern dadurch ein Spitalaufenthalt abgekürzt oder vermieden werden kann

     
Unfallversicherung für in Ihrem Haushalt angestellte Personen

Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Haushaltshilfe zu versichern?

Ihre Haushaltshilfe erledigt für Sie die Hausarbeit – Sie übernehmen dadurch die Rolle des Arbeitgebers. Aufgrund dessen fällt Ihnen automatisch die gesetzliche Pflicht zu, Ihren Angestellten einen Unfallschutz zu bieten. Mit der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) schützen Sie Ihre Unterstützung im Haushalt vor den unliebsamen Folgen eines Arbeitsunfalls.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • CHF 100.— Prämie pro Jahr für Berufsunfälle (bei weniger als 8 Arbeitsstunden pro Woche und einem Jahreslohn bis CHF 10'000.—)
  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflichten
  • Unfallschutz für Ihre Haushaltshilfe (dies kann z.B. Ihre Putzfrau, Ihr Gärtner oder Ihr Kindermädchen sein)
  • Unkomplizierter Versicherungsabschluss
  • Keine Angaben zur versicherten Person notwendig

   

Krankenkasse

Krankheiten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir sorgen dafür, dass Sie für den Fall der Fälle abgesichert sind. Wir bieten Ihnen eine breite Palette von Versicherungslösungen, die entsprechend Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden können.
     

Gesetzliche Grundversicherung / KVG

Die Grundversicherung ist der obligatorische Teil der Krankenversicherung (oft auch einfach als "Krankenkasse" bezeichnet), die jede Person in der Schweiz haben muss. Offiziell heisst die Grundversicherung obligatorische Krankenpflegeversicherung und ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Wie es der Name bereits andeutet, ist die Grundversicherung grundsätzlich für alle Menschen, die in der Schweiz leben, obligatorisch. 
    

Leistungen der Grundversicherung:
Die Grundversicherung übernimmt für die Versicherten die Kosten, die durch eine Krankheit bzw. deren Behandlung entstehen (z.B. Kosten des Arztes, des Spitalaufenthalts oder der Medikamente). Allerdings übernimmt die Grundversicherung nicht einfach die gesamten Kosten. Im Rahmen der gewählten Franchise und dem Selbstbehalt muss sich der Versicherte selbst an den Kosten beteiligen. Die Grundversicherung ist aber nicht verpflichtet, alle Behandlungen und Medikamente zu bezahlen. Welche Leistungen (Behandlungen, Medikamente etc.) die Grundversicherung bezahlen muss, ist im KVG festgelegt. Allgemein gilt der Grundsatz, dass eine von der Grundversicherung zu bezahlende Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein muss. In den detaillierten Bestimmungen legen das Gesetz und die dazu gehörigen Verordnungen ziemlich genau fest, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlen muss und welche nicht. So bezahlt die Grundversicherung z.B. Zahnarztbehandlungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Anbieter und Wahlfreiheit. Die Grundversicherung wird von den staatlich anerkannten Krankenkassen angeboten und ist in der ganzen Schweiz genau gleich. Jede Person kann selbst wählen, bei welcher Krankenkasse sie ihre Grundversicherung abschliessen möchte. Jede Kasse ist grundsätzlich verpflichtet, jede Person in die Grundversicherung aufzunehmen. D.h. auch eine ältere oder schwer kranke Person, die voraussichtlich hohe Kosten verursachen wird, muss von jeder Kasse aufgenommen werden. Die Krankenkassen können sich einzig auf ein gewisses Gebiet (z.B. den Kanton Zürich) beschränken.

    

Zusatzversicherungen / VVG

Das VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) regelt die Zusatzversicherungen. Die Leistungen und die Preise sind bei jeder Krankenkasse verschieden. Die Zusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung und sind individuell abschliessbar. Nachfolgend einen Überblick über die Leistungen: Zusatzversicherungen ambulant

  • Ergänzende Leistungen für Notfälle im Ausland
  • Notfalltransporte im In- und Ausland
  • Zahnstellungskorrekturen (für Kinder)
  • Finanz- und Dienstleistungsbetriebe
  • Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen
  • Spezielle nichtpflichtige Medikamente
  • Hilfsmittel

Zusätze Alternativmedizin

  • Naturheilmedizin aller Art
  • Spezialbehandlungen (Massagen)
  • Homöopathie
  • Präventionen und Gesundheitsförderung

Zusätze Spital

  • Allgemeine Abteilung ganze Schweiz
  • Halbprivate Abteilung
  • Private Abteilung
  • Spezialmodelle Spitalaufenthalt

Wir beraten Sie gerne - kontaktieren Sie uns!

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Versicherungen für Private

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